FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Bestellung, Lieferung, Qualität und Produktion. Unsere FAQs helfen Ihnen, Abläufe transparent zu verstehen und Prozesse effizient zu gestalten. Bei individuellen Anliegen steht Ihnen unser Team jederzeit persönlich zur Verfügung.
Wie lange sind Ihre Offerten gültig?
Unsere Offerten sind freibleibend und gelten bis zur Auftragsbestätigung. Richtofferten aufgrund unvollständiger Vorlagen werden als solche gekennzeichnet.
Was passiert mit Prototypen und Mustern?
Prototypen sind geistiges und materielles Eigentum der SWISS PAC AG. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Sind die Preise inklusive Mehrwertsteuer?
Nein, alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
Wann ist die Rechnung fällig?
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.
Wie werden Lieferfristen berechnet?
Lieferfristen beginnen ab Eingang der ausführungsreifen Vorlage und enden bei der Auslieferung. Verzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz.
Wie garantiert die SWISS PAC AG die Qualität der Ware?
Wir liefern Verpackungen, die den zugesicherten Eigenschaften und vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Branchenübliche Toleranzen bei Massen, Farbe oder Material bleiben vorbehalten.
Was muss ich bei Mängeln tun?
Prüfen Sie die Lieferung bei Erhalt. Beanstandungen sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen, danach gilt die Lieferung als akzeptiert.
Was bedeutet „Gut zum Druck“ und „Gut zur Ausführung“?
Mit der Unterzeichnung bestätigen Sie die Freigabe der Produktion. Die SWISS PAC AG haftet nicht für übersehene Fehler.
Wer besitzt die Druckunterlagen und Stanzformen?
Druckunterlagen und Stanzformen bleiben Eigentum des Kunden und werden drei Jahre nach dem letzten Auftrag aufbewahrt. Danach können sie von uns vernichtet werden.
